Videobearbeitung
Grundkurs

Termin:

Montag, 15.05.2023 9:00 – 17:00 Uhr.

Wo: HAY LOFT, Schanzenstraße 12-14, 20357 Hamburg (im Hinterhof)

Möchtest du lernen, wie du Videos für die sozialen Medien auf deinem Smartphone oder Tablet schneiden und bearbeiten kannst? Dann ist dieser Grundkurs zur Videobearbeitung genau das Richtige für dich! In diesem Workshop lernst du nicht nur die Grundlagen der Videobearbeitung, sondern auch, wie du Storytelling und visuelle Elemente wie Texte und Grafiken in deine Videos einbinden kannst.

Der Schwerpunkt des Workshops liegt auf der Nutzung von verschiedenen Apps wie beispielsweise CapCut, Unfold und Captions, die dir helfen, schnell und einfach professionelle Videos zu erstellen. Außerdem werden dir die Grundregeln des Bildaufbaus vermittelt, damit du die bestmöglichen Aufnahmen mit deinem Smartphone machen kannst und deine Videos umso ästhetischer wirken. Darüber hinaus schauen wir uns auch an, wie aus bereits bestehendem Material bestmöglicher
Content für Social Media erstellt werden kann.

Dieser Workshop ist für alle geeignet, die ihre Fähigkeiten in der Videobearbeitung auf das nächste Level bringen möchten. Egal, ob du ein Anfänger bist oder bereits etwas Erfahrung hast, hier ist definitiv für alle etwas dabei.

Ach übrigens: Workshop heißt „Hands-On“! Also bring bitte dein Smartphone, Tablet und oder Laptop mit genügend freiem Speicherplatz mit.

Um an einer kostenlosen Weiterbildung des Hamburg Music Boost teilnehmen zu können, müssen folgende Förderkriterien erfüllt sein:

  • Teilnehmende müssen einen Bezug zur Musikwirtschaft haben. Hierbei ist egal, ob es sich um Mitarbeiter*innen aus Unternehmen, (Solo-)Selbstständige oder Freiberufler*innen handelt
  • der Wohn- und/oder Arbeitssitz muss in Hamburg verortet sein
  • das Unternehmen muss der Kategorie “kleine und mittlere Unternehmen” angehören und darf somit nicht mehr als 249 Mitarbeiter*innen beschäftigen
  • Teilnehmende dürfen nur in Ausnahmefällen im ALG I oder ALG II Bezug sein – in diesen Fällen bitten wir darum, uns zu kontaktieren

In unserem Fragebogen wird nach der Vorsteuerabzugsberechtigung gefragt. Dies hat folgenden Hintergrund:

  • bei Teilnehmenden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der Bruttobetrag gefördert
  • bei Teilnehmenden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der Nettobetrag gefördert. In diesem Falle wird dem Unternehmen bzw. dem oder der Selbstständigen die anteilige Mwst. für das Seminar in Rechnung gestellt

Teilnehmende können sich einmal jährlich fördern lassen und an maximal 3 Angeboten teilnehmen. Für die Anmeldung für mehrere Angebote ist es erforderlich, dass alle gewünschten Kurse möglichst zum gleichen Zeitpunkt angemeldet werden. Der fertig ausgefüllte Antrag muss zwei Wochen vor Beginn des ersten besuchten Angebots bei der IHM vorliegen.

Nach der Anmeldung prüft die IHM die Angaben formal auf Förderwürdigkeit. Sofern diese besteht, werden die Teilnehmenden mit einem Fragebogen des Hamburger Weiterbildungsbonus Plus ausgestattet, der benötigt wird, um den Bildungsgutschein für die Teilnehmenden auszustellen. Dieser Fragebogen nach Maßgaben des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist von den Teilnehmenden verpflichtend auszufüllen. Bitte lies Dir die sich hierin vorhanden Informationen und Angaben genau durch. Den Fragebogen kannst Du Dir hier im Vornherein anschauen. Der Bei Fragen kannst Du dich jederzeit bei uns melden!

Nur im Falle der Möglichkeit einer Förderung werden die Daten an die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH (zwei P), der Trägerin des Projektes HH WB PLUS, weitergegeben. Die zwei P prüft eigenständig anhand dieser Daten und Informationen die Ausreichung von Fördermitteln. Grundlage für die Datenerhebung und Verarbeitung sind Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Europäischen Union. Alle Weiteren Informationen zum Datenschutz finden sie hier.

Das Projekt, über das Sie gefördert werden, wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Zur Gewährung dieser Mittel ist es notwendig, dass Informationen von jedem/jeder Teilnehmenden erhoben werden. Diese Angaben werden vor allem benötigt, damit die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg (Sozialbehörde) ihren ordnungsgemäßen Berichts- und Bewertungspflichten gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen kann. Erfüllt die Sozialbehörde diese Pflichten nicht oder ungenügend, drohen Rückforderungen von bereits zugewiesenen Mitteln.

Dozent*in

Robin Schmidt

Robin Schmidt ist selbstständiger Videograf, Fotograf und Motion Designer mit starkem Fokus auf Content Creation und Social Media. Als Head of Video und Ausbilder für Mediengestalter Bild- und Ton führte er zuletzt bei earnesto, einer Social Media Agentur aus Düsseldorf, die Videoproduktion. Mit über drei Jahren Know-How aus der B2B Branche sowie vier Jahren Erfahrung aus der Social Media & Agentur Branche unterstützt er Unternehmen, Brands und Künstler bei der Umsetzung ihrer Projekte.

Anmeldung

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