Seminar: Mental Health am Arbeitsplatz
Termine:
- Session 1: Mo, 12.06.2023 (10:00 – 15:00 Uhr)
- Session 2: Di, 13.06.2023 (10:00 – 15:00 Uhr)
Wo: HAY LOFT, Schanzenstraße 12-14, 20357 Hamburg (im Hinterhof)
Das Seminar besteht aus zwei zusammenhängenden Terminen – keine Einzeltermine.
Inhalt:
Das Seminar vermittelt Grundlagen und Wissen zu den Themen, was psychische Gesundheit und psychische Krankheit ist und welche typischen Belastungen und Krankheiten es in Arbeitsfeld der Musikbranche gibt. Wie entstehen psychische Krankheiten? Was bedeutet Angst, Depression und Burnout? Wie zeigen sich diese Belastungen? Das Seminar wird so auch auf das „Work-Life-Dilemma“ der Musikbranche eingehen und sich fragen, wie man mit den Themen Leidenschaft und Entgrenzung umgehen kann.
Weitere Themen betreffen die Bereiche Kommunikation und Handlungsspielräume: wie geht man mit Betroffenen um? Wie kommuniziert man – insbesondere im Arbeitskontext oder im Unternehmen – einen Verdacht auf psychische Belastungen oder Krankheiten? Welche Haltung hat hierbei das Unternehmen oder man ganz persönlich? Es wird betrachtet, welche Grenzen, Rollenverständnisse und Verantwortungsbereiche es im Bereich Mental Health gibt. Zudem werden mögliche Kommunikationswege thematisiert, genauso wie der Bereich Hilfemöglichkeiten: welche internen und externen Hilfemöglichkeiten gibt es bzw. kann es geben oder können angeschoben werden? Welche praktischen Tipps gibt es darüber hinaus?
Förderkriterien, Anmeldevoraussetzungen und Ablauf
Um an einer kostenlosen Weiterbildung des Hamburg Music Boost teilnehmen zu können, müssen folgende Förderkriterien erfüllt sein:
- Teilnehmende müssen einen Bezug zur Musikwirtschaft haben. Hierbei ist egal, ob es sich um Mitarbeiter*innen aus Unternehmen, (Solo-)Selbstständige oder Freiberufler*innen handelt
- der Wohn- und/oder Arbeitssitz muss in Hamburg verortet sein
- das Unternehmen muss der Kategorie “kleine und mittlere Unternehmen” angehören und darf somit nicht mehr als 249 Mitarbeiter*innen beschäftigen
- Teilnehmende dürfen nur in Ausnahmefällen im ALG I oder ALG II Bezug sein – in diesen Fällen bitten wir darum, uns zu kontaktieren
In unserem Fragebogen wird nach der Vorsteuerabzugsberechtigung gefragt. Dies hat folgenden Hintergrund:
- bei Teilnehmenden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der Bruttobetrag gefördert
- bei Teilnehmenden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der Nettobetrag gefördert. In diesem Falle wird dem Unternehmen bzw. dem oder der Selbstständigen die anteilige Mwst. für das Seminar in Rechnung gestellt
Teilnehmende können sich einmal jährlich fördern lassen und an maximal 3 Angeboten teilnehmen. Für die Anmeldung für mehrere Angebote ist es erforderlich, dass alle gewünschten Kurse möglichst zum gleichen Zeitpunkt angemeldet werden. Der fertig ausgefüllte Antrag muss zwei Wochen vor Beginn des ersten besuchten Angebots bei der IHM vorliegen.
Nach der Anmeldung prüft die IHM die Angaben formal auf Förderwürdigkeit. Sofern diese besteht, werden die Teilnehmenden mit einem Fragebogen des Hamburger Weiterbildungsbonus Plus ausgestattet, der benötigt wird, um den Bildungsgutschein für die Teilnehmenden auszustellen. Dieser Fragebogen nach Maßgaben des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist von den Teilnehmenden verpflichtend auszufüllen. Bitte lies Dir die sie sich hierin vorhanden Informationen und Angaben genau durch. Den Fragebogen kannst Du Dir hier im Vornherein anschauen. Der Bei Fragen kannst Du dich jederzeit bei uns melden!
Nur im Falle der Möglichkeit einer Förderung werden die Daten an die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH (zwei P), der Trägerin des Projektes HH WB PLUS, weitergegeben. Die zwei P prüft eigenständig anhand dieser Daten und Informationen die Ausreichung von Fördermitteln. Grundlage für die Datenerhebung und Verarbeitung sind Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Europäischen Union. Alle Weiteren Informationen zum Datenschutz finden sie hier.
Das Projekt, über das Sie gefördert werden, wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Zur Gewährung dieser Mittel ist es notwendig, dass Informationen von jedem/jeder Teilnehmenden erhoben werden. Diese Angaben werden vor allem benötigt, damit die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg (Sozialbehörde) ihren ordnungsgemäßen Berichts- und Bewertungspflichten gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen kann. Erfüllt die Sozialbehörde diese Pflichten nicht oder ungenügend, drohen Rückforderungen von bereits zugewiesenen Mitteln.
Dozent*in
Anne Löhr ist Diplom Psychologin, systemische Therapeutin und Coach. In ihrer Berliner Praxis berät sie deutschlandweit KünstlerInnen, Bands, Einzelpersonen und Teams der Musik-und Kreativbranche zur psychischen Gesundheit sowie Persönlichkeits- und Teamentwicklung. Belastungen durch Stress und Ängste, schwierige Veränderungsphasen, Konflikte und Krisen und durch den Umgang mit Feedback und Öffentlichkeit sind Schwerpunkte in ihrer beraterischen und supervisorischen Arbeit, sowie in Workshops und Vorträgen. Zu ihren KundInnen zählen u.a die Folkwang Universität, VUT, Verein für Popkultur, Landstreicher Booking, ease, Deutsches Theater Weimar. Als Mitbegründerin des MiM-Verbands („Mental health in Music“) setzt sie sich außerdem für die Aufklärung und Förderung der psychischen Gesundheit in der Musikbranche ein.
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