AGBs

  1. Teilnahmebedingungen

Mit Hamburg Music Boost können sich Akteur*innen der Hamburger Musikbranche beruflich weiterbilden – zu 90 % gefördert durch Fördermittel der Freien und Hansestadt Hamburg und der Europäischen Union. Teilnehmen können Angestellte und Selbstständige aus der Musikwirtschaft, sofern die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.

Voraussetzung für die Teilnahme mit Förderung ist die Erfüllung der folgenden Kriterien:

Angestellte in der Musikwirtschaft, wenn:

  • sie in Hamburg wohnen und/oder in einem Hamburger KMU arbeiten (weniger als 250 Beschäftigte)
  • sie mindestens 15 Stunden pro Woche angestellt sind (sozialversicherungspflichtig)

Selbstständige, wenn:

  • sie in Hamburg wohnen
  • sie ihr Einkommen & ihren Umsatz in Hamburg versteuern
  • ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird (Gründung abgeschlossen)

Nicht gefördert werden:

  • Akteur*innen im ALG I Bezug (Arbeitssuchende)
  • Akteur*innen im ALG II Bezug (außer Ergänzer)
  • Mitarbeiter*innen von Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitenden
  • Auszubildende

 

  1. Hinweis zur Förderung und Zahlungsmodalitäten:
  • Bei bewilligter Förderung wird ausschließlich der zu zahlende Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt
  • Zahlungsziel: 7 Tage nach Rechnungserhalt

Privatpersonen (nicht vorsteuerabzugsberechtigt):

  • Bei bewilligter Förderung werden 90 % des Gesamtbetrags (Brutto) übernommen.
  • Die Teilnehmenden zahlen 10 % des Bruttogesamtbetrags als Eigenanteil. Die Umsatzsteuer ist in diesem Betrag enthalten.

Unternehmen / Selbstständige (vorsteuerabzugsberechtigt):

  • Gefördert werden 90 % des Nettobetrags.
  • Der Eigenanteil beträgt 10% des Nettobetrags.
  • Die Umsatzsteuer ist vollständig vom Unternehmen zu zahlen, aber über die Vorsteuer erstattungsfähig.
  • Teilnehmende zahlen daher 10% des Nettobetrags als Eigenanteil sowie 100% der USt. (aber über Vorsteuer erstattungsfähig)

 

  1. Stornierung & Rücktritt
  • Die Anmeldung ist verbindlich.
  • Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn möglich.
  • Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen wird der für den jeweiligen Kurs gültige Teilnahmebetrag berechnet. Ausgenommen hiervon sind wichtige Gründe, die außerhalb des Einflussbereichs der teilnehmenden Person liegen und eine Teilnahme unzumutbar oder unmöglich machen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen).
  • Dies umfasst:
    • Mit bewilligter Förderung: Es fällt ausschließlich der jeweilige Eigenanteil an.
    • Ohne Förderung: Es werden die vollen Seminarkosten gemäß Kursangebot berechnet.
  • Stornierungen müssen in Textform erfolgen (z. B. per E‑Mail).

 

  1. Durchführungsvorbehalt
  • Die Durchführung erfolgt vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmendenzahl von 6 Personen.
  • Bei Absage durch den Anbieter (z. B. Krankheit, nicht erreichte Teilnehmendenzahl) werden gezahlte Beträge vollständig erstattet.
  • Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht.
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