Förderung für Musikprojekte - von der Idee bis zum Antrag

Termine:

  • Session 1: Do, 31.03.2022 (14:00-18:30 Uhr)
  • Session 2: Fr, 01.04.2022 (10:00-14:30 Uhr)

Das Seminar besteht aus zwei zusammenhängenden Terminen – keine Einzeltermine!

Wo: Eeden
2G Veranstaltung!

Durch die Pandemie ist das Thema Kulturförderung aktueller denn je. Doch auch unabhängig vom Neustart Kultur Paket der Bundesregierung und sonstigen Corona-Hilfsprogrammen können Musiker:innen und Akteur:innen der Musikbranche finanzielle Unterstützung erhalten. Dafür sorgen unterschiedliche Fördertöpfe auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Nur wie finde ich geeignete Fördermaßnahmen und was bedeutet „Projektförderung“ eigentlich genau? Welche Dinge sollte ich bei der Antragstellung vermeiden und was kommt im Falle einer Bewilligung auf mich zu? Diesen und weiteren Fragen gehen wir auf den Grund und beleuchten die einzelnen Bestandteile eines Förderantrags. Darüber hinaus können die Teilnehmenden selbst in die Rolle einer Förder-Jury schlüpfen und Feedback zu ihren eigenen Entwürfen bekommen.

Um an einer kostenlosen Weiterbildung des Hamburg Music Boost teilnehmen zu können, müssen folgende Förderkriterien erfüllt sein: 

  • Teilnehmende müssen einen Bezug zur Musikwirtschaft haben. Hierbei ist egal, ob es sich um Mitarbeiter*innen aus Unternehmen, (Solo-)Selbstständige oder Freiberufler*innen handelt
  • der Wohn- und/oder Arbeitssitz muss in Hamburg verortet sein
  • das Unternehmen muss der Kategorie “kleine und mittlere Unternehmen” angehören und darf somit nicht mehr als 249 Mitarbeiter*innen beschäftigen
  • Teilnehmende dürfen nur in Ausnahmefällen im ALG I oder ALG II Bezug sein – in diesen Fällen bitten wir darum, uns zu kontaktieren

In unserem Fragebogen wird nach der Vorsteuerabzugsberechtigung gefragt. Dies hat folgenden Hintergrund:

  • bei Teilnehmenden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der Bruttobetrag gefördert
  • bei Teilnehmenden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird der Nettobetrag gefördert. In diesem Falle wird dem Unternehmen bzw. dem oder der Selbstständigen die anteilige Mwst. für das Seminar in Rechnung gestellt 

Teilnehmende können sich einmal jährlich fördern lassen und an maximal 3 Angeboten teilnehmen. Für die Anmeldung für mehrere Angebote ist es erforderlich, dass alle gewünschten Kurse möglichst zum gleichen Zeitpunkt angemeldet werden. Der fertig ausgefüllte Antrag muss zwei Wochen vor Beginn des ersten besuchten Angebots bei der IHM vorliegen.

Nach der Anmeldung prüft die IHM die Angaben formal auf Förderwürdigkeit. Sofern diese besteht, werden die Teilnehmenden mit einem Fragebogen des Hamburger Weiterbildungsbonus Plus ausgestattet, der benötigt wird, um den Bildungsgutschein für die Teilnehmenden auszustellen. Dieser Fragebogen nach Maßgaben des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist von den Teilnehmenden verpflichtend auszufüllen. Bitte lies Dir die sich hierin vorhanden Informationen und Angaben genau durch. Den Fragebogen kannst Du Dir hier im Vornherein anschauen. Der Bei Fragen kannst Du dich jederzeit bei uns melden! 

Nur im Falle der Möglichkeit einer Förderung werden die Daten an die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH (zwei P), der Trägerin des Projektes HH WB PLUS, weitergegeben. Die zwei P prüft eigenständig anhand dieser Daten und Informationen die Ausreichung von Fördermitteln. Grundlage für die Datenerhebung und Verarbeitung sind Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Europäischen Union. Alle Weiteren Informationen zum Datenschutz finden sie hier.

Das Projekt, über das Sie gefördert werden, wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Zur Gewährung dieser Mittel ist es notwendig, dass Informationen von jedem/jeder Teilnehmenden erhoben werden. Diese Angaben werden vor allem benötigt, damit die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg (Sozialbehörde) ihren ordnungsgemäßen Berichts- und Bewertungspflichten gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen kann. Erfüllt die Sozialbehörde diese Pflichten nicht oder ungenügend, drohen Rückforderungen von bereits zugewiesenen Mitteln.

Dozent*in

Kerstin Mayer

Seit ihrem siebzehnten Lebensjahr verbringt Kerstin Mayer viel Zeit bei Konzerten. Über ein Jahrzehnt lang war sie dabei auch hinter der Bar und als Veranstalterin tätig. Parallel dazu absolvierte sie die Ausbildung zur Steuerfachangestellten, studierte Media Management und legte die Prüfung zur Veranstaltungskauffrau ab. Anschließend arbeitete sie in diversen Medienunternehmen, bevor sie das Thema Kulturförderung kennen und lieben lernte. Sie verbrachte mehrere Jahre als Projektbetreuerin bei der Initiative Musik und übernahm danach die Leitung der Finanzverwaltung einer Stiftung, die Initiativen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit unterstützt.
Seit 2020 berät sie Künstler*innen und Musikschaffende bei der Beantragung und Durchführung von Förderprojekten, unter anderem im Auftrag von Musicpool Berlin und Rockcity Hamburg. Daneben unterstützt sie einen Verband im Theaterbereich bei der Abwicklung eines Neustart Kultur Förderprogramms.

https://kmayer.de/

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